top of page
iStock-1308444783.jpg

AMBULANTE HILFEN

§ 27.2 SGB VIII Hilfe zur Erziehung, Integration

§27.2 SGB VII Hilfe zur Erziehung, Integration

Die Unterstützung gemäß § 27.2 SGB VIII zielt darauf ab, den erzieherischen Bedarf eines jeden Einzelfalls zu decken, wobei das nähere soziale Umfeld der betreuten Kinder und Jugendlichen einbezogen wird. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Diese Herangehensweise ermöglicht eine individuell zugeschnittene Hilfe, die die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Zielgruppe berücksichtigt.

§31 SGB VII sozialpädagogische Familienhilfe (SPHF)

§ 31 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Wir stärken die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, indem wir uns auf die Förderung der Selbsthilfekompetenzen der Eltern und der Familienstruktur konzentrieren. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gemäß

§ 31 SGB VIII unterstützt Familien mit Belastungen und Herausforderungen im Alltag, Erziehung, Konfliktbewältigung und im Umgang mit verschiedenen Stellen. Unsere Herangehensweise orientiert sich am Familiensystem und sozialen Netzwerk, wobei unsere Mitarbeiter umfassende systemisch-methodische Kenntnisse einsetzen, auch zur Überwindung von sprachlichen Barrieren durch mehrsprachige Mitarbeiter.

§30 SGB VIII
Erziehungsbeistand

§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistand

Unsere flexiblen Angebote unterstützen Kinder und Jugendliche bei notwendigen Entwicklungsschritten, wie Schulverweigerung oder delinquentem Verhalten. Eltern werden entlastet, da wir die Betreuung individuell an den Bedarf anpassen. Unsere Mitarbeiter nutzen vielfältige Methoden, arbeiten partizipativ und ressourcenorientiert, um den Willen der Klienten in der praktischen Umsetzung zu berücksichtigen.

§35a SGB VII 
Eingliederungshilfe

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe

Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Traumafolgestörungen, ausgeprägten Beziehungsstörungen oder mangelnden Alltagskompetenzen und Entwicklungsrückständen. Wenn äußere Strukturen nicht dauerhaft akzeptiert oder eingehalten werden können, bieten wir eine passende ambulante Alternative an, da (teil-)stationäre Angebote in solchen Fällen in der Regel nicht in Betracht kommen.

iStock-1000309654.jpg
§41 SGB VII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

In unseren Unterstützungsangeboten für junge Volljährige begleiten wir diese auch nach Erreichen des 18. Lebensjahres beim Übergang zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Wir konzentrieren uns dabei auf lebensnotwendige Aspekte wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnsituation, laufende und geplante Ausbildung sowie die psychosoziale Situation.
Unser Angebot richtet sich insbesondere an junge Erwachsene, die in den ersten Jahren des Erwachsenseins Unterstützung, Orientierung und Begleitung bei der Bewältigung von Unsicherheiten suchen oder benötigen.

So erreichen Sie uns

IBB-Interkulturelle Betreuung-Beratung GmbH

Holländische Straße 143

34127 Kassel

bottom of page